FAQ

Wir sind bestrebt, Ihre Fragen aufzugreifen und zu beantworten. Da einige Details je Anbieter variieren, empfehlen wir Ihnen weiterführende Informationen auf den jeweiligen Seiten unserer Ausbaupartner einzusehen:

Unter dem Begriff „Breitband“ fasst man schnelle Internetzugänge mit einer hohen Datenübertragungsrate zusammen. Da es diesbezüglich verschiedene Techniken gibt, dient der Begriff „Breitband“ als Sammelbegriff. Demgegenüber wird der Internetzugang via Analog- oder ISDN-Modem als „Schmalband“ bezeichnet. Bildlich gesprochen heißt das: Mit „Schmalband“ ist nur ein geringer Datendurchsatz oder eine geringe Datenübertragungsmöglichkeit möglich. Das „Breitband“ dagegen ermöglicht eine sehr hohe Datenübertragung und das schnelle Surfen im Internet.

Es gibt kabelgebundene und funkbasierte Breitbandtechnologien. Glasfaser bis zu den Kabelverzweigern (FTTC - Fiber to the curb) und Glasfaser bis in die Gebäude bzw. Wohnungen (FTTB - Fibre to the Building, FTTH - Fibre to the Home). 

In Ausbaustufe III, die im Sommer 2021 gestartet ist, werden bis 2024 rund 100 Schulen im Landkreis und Stadt Gießen angeschlossen. Das Vorhaben wird durch das „Bundesförderprogramm Breitband“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, den Projektträger atene KOM GmbH sowie durch das Land Hessen unterstützt und gefördert.

Auf den Webseiten unserer Partner finden Sie alle Informationen rund um den Ausbau- bzw. Vermarktungsstatus für Ihre Kommune. Hier können Sie auch direkt ihren Anschluss online bestellen oder sich vorregistrieren, damit Sie von einem Glasfaseranschluss profitieren. 

Sie als Mieter können einen Glasfaser-Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen abschließen. Vorab benötigen unsere Ausbaupartner von dem Immobilien-Eigentümer den unterzeichneten Grundstücksnutzungsvertrag. Mit diesem erteilt uns der Eigentümer die Erlaubnis, die erforderlichen Bauarbeiten durchzuführen. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Für gewöhnlich stimmen die Immobilien-Eigentümer dem Glasfaserausbau gerne zu, denn dadurch gewinnt die Immobilie an Attraktivität.

Ein kostenloser Glasfaseranschluss ist nur erhältlich, wenn das Gebäude zum Ausbauzeitpunkt bereits errichtet ist. Ansonsten kann der Anschluss nachträglich nur gegen Übernahme der Baukosten errichtet werden. Hierfür erhalten Sie ein auf Wunsch ein individuelles Angebot.

Alle Tarifinformationen finden Sie unter den Links der jeweiligen Ausbaupartner.

Kabelfernsehen wird Mietersache: Spätestens ab dem 01. Juli 2024 dürfen die Gebühren für Ihren Kabelfernsehanschluss nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden („Wegfall des Nebenkostenprivilegs“). Das bietet Mietern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, über welchen Weg und Anbieter Sie künftig TV empfangen wollen. Es gibt auch die Möglichkeit, TV über Ihren Glasfaseranschluss zu beziehen. Haken Sie bei Ihrem Anbieter nach.